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    Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG Forum Tarifgestaltung und Abrechnung Wie die Einspeistarife und Stromkosten für EEG festlegen

     
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    Wie die Einspeistarife und Stromkosten für EEG festlegen
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #1
    29.12.2022, 10:19 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2022, 10:30 von MarkiMMA.)
    Hallo,

    ich denke gerade darüber nach, wie wir die Tarife bei unserer EEG machen sollen. Ich führe mal meine Überlegungen aus und welche Preisgestaltung davon abgeleitet für mich am meisten Sinn macht. Es wäre super, wenn ihr mir eure Gedanken dazu mitteilen könntet.

    Vorab der Aspekt Stromkostenbremse
    Da EEGs Strom bei der Stromkostenbremse nicht berücksichtigt wird und ich es auch nicht als Sinnvoll erachte, dass dieser Mechanismus beim Tarifmodell berücksichtigt/nachgebaut wird, würde ich potentielle Mitglieder klar darauf hinweisen, dass Ihnen Mehrkosten entstehen können. 
    Dieses Risiko gibt es besonders, bei einem Jahresstromverbrauch von KLEINER 4000 kWh und einem Energiepreis von WENIGER als 38 Cent pro kWh. (maximal gefördert wird bis 30 cent. geplanter maximalpreis in EEG ist 18 cent. bei energiekosten von 38 cent für also trotz stromkostenbremse der preis für strom beim versorger ident zum eeg-strom sein.)
    Wenn der Jahresstromverbrauch MEHR als 4000 kWh ausmacht, dann wird man mit großer Sicherheit in Genuss der maximal möglichen Gutschrift der Stromkostenbremse kommen und trotzdem an der EEG teilnehmen können. 
    Die 4000 kWh errechnen sich aus 2900 kWh (maximal zulässige Menge an geförderten Strom aus Stromkostenbremse) und einem 40% Aufschlag. Mehr als 40% Stroma aus der EEG zu beziehen halte ich für extrem umwahrscheinlich.

    Allgemeines zur Preisgestaltung

    Die Preise müssen EEG-Strom sowohl für Produzenten, als auch für Konsumenten interessant machen. Besonders die ÖMAG-Preise waren in den letzten Quartalen sehr gut. Produzenten zu gewinnen, wenn weniger als ÖMAG gezahlt wird, ist also eine Herausforderung. ÖMAG hat aber auch einen entscheidenden Nachteil: Stabile Preisentwicklung gibt es dort nicht. Das ist ein Aspekt, wo man hoffentlich trotzdem einige Produzenten überzeugen kann.

    Zentrale Aspekte der Preisgestaltung
    • attraktive Preise für Konsumenten und Produzenten
    • stabile Preise
    • Kosten der EEG, die auf die Teilnehmer umgelegt werden müssen
    • Ankaufpreise + Unkostenaufschlag = Verkaufspreis

    • Ersparnis in Netzgebühren und Steuern für Teilnehmer der EEG (auch wenn der Verkaufpreis hoch erscheint, kann am Ende der Rechnung ein niedrigerer Betrag rauskommen!

    Definition der Ankaufpreises
    Um die Konkurrenzsituation mit dem Markpreis (ÖMAG) und den Aspekt der Stabilität abzubilden, hätte ich ein Preisband geplant, in dessen Abschnitt der Preis anhand der ÖMAG-Preisen den Vorjahres definiert wird.

    zum Beispiel:
    Preisband ist 10 - 18 Cent. Ankaufpreis kann nicht weniger als 10 Cent und nicht mehr als 18 Cent sein.
    Um den exakten Preis zu bestimmen, werden nun die mengengewichteten ÖMAG-Preise des letzten Jahres herangezogen.
    Gewichtung erfolgt anhand der durchschnittlichen PV-Leistung pro Monat/Quartal. (Bei uns wird es nur PV-Einspeiser geben)

    Nachfolgende ein Verlauf für Bayern, da müsste man sich noch die Zahlen für Naarn organisieren.

    [Bild: image?url=https%3A%2F%2Fcms.zolar.de%2Fw...=3840&q=75]
    ÖMAG-Einspeisetarife für 2022 (Quelle: https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis)
    • Q1 2022: 25,8 Cent
    • Q2 2022: 25,6 Cent
    • Q3 2022: 30,7 Cent
    • Q4 2022: 51,4 Cent

    Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((ÖMAG Preis Q1 * (3,3+4,2+7,2)) + (ÖMAG Preis Q2 * (11,6+12,9+13,4)) + (ÖMAG Preis Q3 * (13,5+11,5+9,5)) + (ÖMAG Preis Q4 * (7,2+3,4+2,4)))/100
    Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = ((25,8 * 14,8) + (25,6 * 37,9) + (30,7 * 34,5) + (51,4 * 12,8))/100
    Mengengewichteter ÖMAG Einspeistarif für 2022 = 30,6915

    Weil dieser Betrag über dem Maximalwert des definierten Preisbandes von 10 - 18 Cent liegt, kommt der maximal zulässige Preis zum Zug: 18 Cent Einspeistarif. 

    Diese Logik würde dann jedes Jahr wieder angewendet. Damit gibt es auch einen guten Grad an Planungssicherheit für Personen, die eine Investitionsentscheidung treffen müssen. Der Markpreis wird in die Preisgestaltung aufgenommen, aber die Extreme abgefedert. Weiters herrscht vollständige Transparenz, wie es zu den Preisen innerhalb der EEG gekommen ist.

    Nachdem der Beitrage schon relativ lange geworden ist, belasse ich es mal dabei. Was hält ihr von dem Ansatz?

    LG.
    Matthias
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
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    Bewertung: 7
    #2
    02.01.2023, 10:27
    Nachdem ich mich genauer mit der Ermittlung des ÖMAG-Tarifs beschäftigt hab, ist mir klar geworden, dass meine geplante Formel unnötig kompliziert ist. Sowohl die Verwendung der ÖMAG-Tarife der vergangenen 4 Quartale, wie auch die Gewichtung nach Einspeissleistung ist unnötig. Der ÖMAG-Tarif wird bereits als Durchschnittlicher Preis für Strom gebildet, wie ihn die Stromwirtschaft für das nachfolgende Jahr einschätzt. Ältere Tarife basieren auf ältere/veraltete Informationen. Müssen also nicht mehr berücksichtigt werden. Eine Gewichtung ist nicht notwendig, weil diese Info schon in die Abschätzung des Preises für die kommenden 4 Quartale eingeflossen ist.

    Als Quelle für die Definition des Ankaufpreises, innerhalb des definierten Preisbandes ist somit nur noch der ÖMAG-Preis für Q4 des Vorjahres geplant. Nachfolgend ein Screenshot von der Ermittlung des ÖMAG-Preises für Q4/2022 (https://www.e-control.at/marktteilnehmer...marktpreis).
       

    LG.
    Matthias
    VIERE
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    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

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    #3
    05.01.2023, 13:17
    Hier haben wir für unsere EEG VIERE ein Dokument erstellt


    Angehängte Dateien
    .pdf   221129 Positionspapier SOLEWI.pdf (Größe: 591,78 KB / Downloads: 48)
    MarkiMMA
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    Administrator

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    #4
    06.01.2023, 14:11
    Hallo VIERE,

    in dem Positionspapier steht zur Preisgestaltung:
    Zitat:Konkret heißt das für die EEG VIERE, dass zu Beginn eines jeden Kalenderjahres Richttarife für den Bezug und die Einspeisung von PV-Strom festgelegt werden, die sich an den gängigen Tarifen der größten Energieversorger des Landes orientieren – aktuell lehnen wir uns an die Arbeitspreise der Energie AG an.

    Damit bleibt recht viel Freiraum bei der Gestaltung der An- und Verkauf-Preise. Habt ihr auch überlegt, einen Mindestpreis zu garantieren? Wenn die Energie AG nur noch 4 Cent zahlt, könnte eine Orientierung an der Energie AG ja bedeuten, dass die EEG auch nur noch 4 Cent zahlt.

    LG.
    Matthias
    VIERE
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    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

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    #5
    07.01.2023, 08:35
    Nein, das haben wir uns noch nicht überlegt, aber wir wollen ja definitiv für unsere Mitglieder agieren, also wäre das ja kontraproduktiv einen dermaßen niedrigen Vergütungspreis zu bezahlen. Das Thema wird sein, wo sich die Bezugspreise hin bewegen. Im Jahr 2022 richteten wir uns beispielsweise nach den Bezugspreisen von ca. 10ct/kWh (Bestandstarife) und bezahlten unseren Einspeisern 9ct/kWh
    Andreas
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    Junior Member

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    #6
    14.02.2024, 13:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2024, 16:02 von Andreas. Bearbeitungsgrund: Ergänzung )
    Ich belebe mal diesen Thread.

    Meiner Meinung nach eignet sich das Benefit Tool - Erneuerbare Energiegemeinschaft hervorragend für die Preiskalkulation in EEGs und generell als Planungsunterstützung für die Gründungs- oder Erweiterungsphase einer EEG.

    Wer gerne in Excel wütet findet hier die entsprechenden EEG Kalkulationstools: https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-c...24_V8.xlsx
    Hier Die Anleitung dazu: https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-c...dMe_PV.pdf

    LG, Andreas
    ________________________
    EEG Föderlach
    eeg.foederlach@outlook.com

    Victron Fan 

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