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    Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG Forum Tarifgestaltung und Abrechnung Tarifmodell EEG in Zeiten der Stromkostenbremse

     
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    Tarifmodell EEG in Zeiten der Stromkostenbremse
    VIERE
    Offline

    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

    Beiträge: 38
    Themen: 7
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 5
    #1
    08.09.2022, 20:46
    Wir haben eine Idee für ein Tarifmodel, das sich wie folgt darstellt:

    Annahme: Gesamtbezug 4000kWh/a davon 2500kWh/a aus der EEG (für 2900kWh/a gilt die Stromkostenbremse von 10ct/kWh)

    1500kWh (4000-2500) werden zum gestützten Tarif von der Energie AG bezogen
    1400kWh (2900-1500) verkaufen wir als EEG zum Preis von 12ct/kWh (abzgl. 2ct Einsparung Netzkosten)
    1100kWh (4000-2900) verkaufen wir als EEG zum Preis von 25ct/kWh

    Dieses Modell bleibt für den Abnehmer gleich günstig wie die Stromkostenbremse und animiert zum Stromsparen. Für unsere Einspeiser ergibt sich eine Vergütungssatz von 10ct/a+, der sich am Betriebsergebnis orientiert

    Klingt das vernünftig?
    Joe
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 4
    Themen: 1
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 0
    #2
    09.09.2022, 06:38
    Hallo Harald,

    das Modell find ich soweit vernünftig, wenn sich die Einspeiser darauf einlassen, dass sie nicht wirklich wissen wie groß die Vergütung sein wird - irgendwo > 10 ct.

    Was ein Knackpunkt sein könnte sind die Daten. Wie weiß die EEG, wie viel Strom zum vergünstigten Tarif (innerhalb des 2900-Pools) und wie viel zum normalen Tarif abgerechnet werden soll?

    Meiner Meinung nach müssten hier die EDA-Informationen erweitert werden. Pro Zähler müsste es einen Wert für die Strompreisbremse und einen Normalwert geben. Ohne diese Information kann die EEG meiner Meinung nach nicht abrechnen.

    Schöne Grüße
      Joe
    VIERE
    Offline

    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

    Beiträge: 38
    Themen: 7
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 5
    #3
    09.09.2022, 09:53
    Servus Joe,

    meines Erachtens kommen wir mit den Werten, die jetzt über EDA daherkommen schon an's Ziel, weil der Bezug aus der EEG 1/4h-weise sowieso Priorität hat, dh. wenn die EEG liefern kann wird deren Strom bevorzugt. Hiesse für mich: Wenn zb 1000kWh/a aus der EEG kommen sind zwangsläufig 1900kWh/a strompreisbremsengefördert.

    Oder sehe ich da was falsch?
    ChrHum
    Offline

    Junior Member

    Beiträge: 2
    Themen: 0
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 1
    #4
    09.09.2022, 15:24
    Hallo Harald und Joe!

    Es läßt sich schwer steuern wieviel Strom aus der EEG und wieviel vom Energieversorger kommt. Das ist erst im Nachhinein bekannt!
    Man müsste zu jedem Zeitpukt wissen wie hoch die Erzeugungssumme und wie hoch die Verbrauchssumme ist. Das wird nicht so leicht sein hier eine Lösung zu finden, dass alle zu jedem Zeitpunkt die aktuellen Energieflüsse in der EEG kennen. Somit wird sich hier irgendein Mix beim Bezug aus EEG bzw. EVU ergeben.
    Die ersten 2.900 kWh vom EVU kosten 10ct/kWh (Arbeitspreis netto).
    Ich glaub eher nicht, dass bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh vom Teilnehmer 2.500 kWh  aus der EEG kommen. Eigenverbrauchsraten > 50% sind seeeehr optimistisch.
    Gusental
    Offline

    Martin Danner

    Beiträge: 7
    Themen: 5
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 0
    #5
    10.09.2022, 08:01
    Grüß Euch,

    ich plag mich auch schon eine Zeit rum mit dem Tarifmodell und komme immer mehr zum Schluss, dass sowas die Gruppe mit entscheiden muss.

    war gestern 9.9.2022 auf einem Workshop zum Thema
    "Gruppenentscheidungen qualitätvoll planen

    Das VREDE-Phasenmodell und Leitfragen zur Moderation"

    https://www.vrede.at/#http://www.vrede.at/#!/veranstaltungen

    Das kommt auch aus dem Umiversum des systemischen Konsensierens.

    Es gibt auch ein digitales Tool, für Entscheidungsfragen jenes mit dem geringsten Widerstand in der Gruppe zu finden:
    https://acceptify.at/de/start#hero

    ich werd mich mit den Tools noch auseinandersetzetn - noch recht neu für mich...
    ...Martin
    VIERE
    Offline

    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

    Beiträge: 38
    Themen: 7
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 5
    #6
    12.09.2022, 06:04
    Hallo Martin,

    denke es ist einmal eine Frage der Gruppengröße. Wenn wir Energiegemeinschaften groß denken, das hast Du schnell mal 50 oder 100 Mitglieder dabei und dann wird's mit Gemeinschaftsentscheidungen schwierig.
    Im zweiten Schritt geht's wohl auch darum wie wichtig ein Mitglied für das Gleichgewicht innerhalb der EEG ist (wie groß der jeweilige Abnehmer/Einspeiser ist).

    So sehr ich mir basisdemokratische Meinungsbildung wünschen würde, so sehr glaube ich aber, dass in unserem Fall die Entscheidung über den Tarif bei der Geschäftsführung (in unserem Fall der Vereinsvorstand) bleiben muss. Wir handhaben es so, dass wir den geplanten Tarif mit der Einladung zur Jahresversammlung an die Mitglieder verteilen. Dann kann man bei der Jahresversammlung darüber diskutieren und ggf. Änderungen vornehmen. Sollten einzelne Mitglieder hier nicht mit können, dann ist auch ein Austritt durchaus kein Beinbruch.

    LG Hare
    Joe
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 4
    Themen: 1
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 0
    #7
    13.09.2022, 10:06
    Auch wir machen uns unsere Gedanken über das Tarifmodell (und hoffen insgeheim, dass wir doch noch unter den Stromkostendeckel fallen)

    Unser aktueller Ansatz ist dem Mitglied eine Maximalmenge definieren zu lassen, die er von der EEG geliefert bekommen soll. Jedes EEG-Mitglied kennt am Besten seinen Jahresverbrauch und was dann von der EEG zu > 10 Cent kommen darf. Bei Überschreitung der Grenze muss er von der EEG deregistriert werden.

    Außerdem ist ein indirektes Tracking möglich, wie viel Energie der Zählpunkt neben der EEG bekommen hat:

      Gesamtverbrauch lt. Messung (bei Teilnahme gem. Erzeugung) [KWH]
    - Eigendeckung gemeinschaftliche Erzeugung [KWH]
    -------------------------------------------------------------------------------------------
    = Restverbrauch EVU

    Ein Überschreiten der 2900 beim "Restverbrauch EVU" würde demnach die EEG wieder voll ins Spiel bringen und eine Deregistrierung obsolet machen.

    Ich weiß, ein komplizierter Ansatz mit relativ viel administrativen Aufwand, aber soweit unser "Brainstorming"-Stand
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