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    Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG Forum EEG Verwaltungssoftware „EEG Faktura“ Feature Requests EEG und Umsatzsteuer

     
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    EEG und Umsatzsteuer
    jhofinger
    Offline

    Junior Member

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    Bewertung: 1
    #1
    02.03.2024, 19:29
    Da das Thema Umsatzsteuer je nach steuerlicher Einstufung der EEG (Kleinunternehmerregelung oder nicht) nicht ganz unkomplitziert ist (siehe https://energiegemeinschaften.gv.at/down...atzsteuer/), müssen in der Abrechnungssoftware wohl mehrere Rechnungs- bzw. Gutschriftstypen angelegt werden können (z.B. Privatperson, Unternehmen USt-pflichtig, Gemeinde, Gemeinde BgA, pauschalierter Landwirt), damit die Abrechnung steuerrechtlich passt. Dazu gibt es dzt. noch nicht genug Optionen, oder?
    Danke, lg Hans
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
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    Bewertung: 7
    #2
    02.03.2024, 20:54
    Hallo Hans,

    das ist ein guter Punkt. Ich selbst konnte noch nicht alle Varianten ausprobieren. Wieweit das ein Feature Request ist, hängt ja von dem aktuellen Status ab.

    Ganz allgemein gibt es ein sehr gutes Factsheet zu dem Thema:
    https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-c...steuer.pdf

    Ich werde um Feedback des VFEEG dazu bitten, ob hier noch Lücken vorhanden sind.

    LG. 
    Matthias
    VIERE
    Offline

    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

    Beiträge: 38
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    Bewertung: 5
    #3
    03.03.2024, 10:25
    Das Thema ist in der Tat nicht ganz simpel, wie wohl es von verschiedenen Seiten auch unterschiedlich gesehen wird. Wir versuchen, möglichst alle denkbaren Varianten abbilden zu können, ohne die Software in Ihrer Bedienung unübersichtlich und kompliziert zu gestalten. Einige Ideen dazu sind gerade in Umsetzung und wir werden dann bald mal ein Tutorial herausbringen, das verschiedene Szenarien und deren Lösung beschreibt.
    jhofinger
    Offline

    Junior Member

    Beiträge: 12
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    Bewertung: 1
    #4
    03.03.2024, 18:48
    Gibt es hier andere, steuerrechtlich klagssichere Lösungen als in https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-c...steuer.pdf beschrieben sind? Besonders die offenbar notwendige Abfuhr der USt. an das Finanzamt von Stromlieferungen USt.-pflichtiger Unternehmen an die EEG (bei Kleinunternehmerregelung), obwohl bei reverse charge gar keine USt. verrechnet wird, finde ich ein besonderes Schmankerl. Hier sollte noch Lobbyarbeit geleistet werden....
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #5
    03.03.2024, 20:28
    Hat nix mit Lobby Arbeit zu tun. Reverse Charge wurde zur Bekämpfung von Steuerbetrug eingeführt. Bei Kleinunternehmer ergibt das leider una genehmen Aufwand aber das hat nix mit EEGs zu tun. Ist ja auch nicht nur für EEGs so.
    Zumindest ist das mein Informationsstand. Hast du da andere Infos?
    jhofinger
    Offline

    Junior Member

    Beiträge: 12
    Themen: 5
    Registriert seit: Jan 2024
    Bewertung: 1
    #6
    04.03.2024, 11:17
    Da hab ich mich wahrscheinlich nicht klar ausgedrückt: als EEG in der Kleinunternehmerregelung müssen wir USt. für einen Umsatz an das Finanzamt abliefern, den wir nicht erwirtschaftet haben (wegen reverse charge). Dafür wäre es hilfreich, beim Finanzamt zu lobbyieren, für (kleine) EEGs eine Ausnahme zu machen und diese Steuer nicht abführen zu müssen. Ebenso für pauschalierte Landwirte.    
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