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    Erneuerbare Energiegemeinschaften EEG Forum Themen im Umkreis der EEG Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer

     
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    Verein - Unternehmer laut UStg - Wie macht ihr das mit der Steuer
    MarkiMMA
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    Administrator

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    Themen: 19
    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #1
    28.12.2022, 18:13
    Hallo,

    die EEG Naarn bereitet gerade Ihre Vereinsgründung vor. Dabei ist auch das Thema VSt/USt aufgekommen, aber noch nicht entschieden.
    So wie ich das verstehe, kann ein Verein entweder als Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter € 35.000) pro Jahr oder als Unternehmer laut USTg geführt werden.

    Unabhängig von der Umsatzgrenze, kann die Verrechnung etwas kompliziert werden, wenn sowohl Firmen als auch Privatpersonen bei der EEG mitmachen. Und zwar bei beiden Varianten. Bsp. eine Firma, die bei einer EEG mit Kleinunternehmerregelung Energie kauft, kann sich keine VSt zurückholen. 

    Ich denke ja, man ist flexibler wenn der Verein Vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Buchhaltung wird dann vermutlich komplizierter und der Steuerberater vermutlich teurer. Dem könnte man ev. mit einer guten Vereinssoftware entgegenwirken. 
    https://easyverein.com/ scheint vom Funktionsumfang für die Finanzverwaltung ziemlich kompetent zu sein. (von der Feature-Übersicht auf der Homepage)

    Wie macht ihr das bei eurer EEG? 
    VSt Abzugsberechtigt oder nicht?
    Einen Finanzplaner oder nicht?

    LG.
    Matthias
    VIERE
    Offline

    Harald Geissler, Obmensch VFEEG

    Beiträge: 38
    Themen: 7
    Registriert seit: Sep 2022
    Bewertung: 5
    #2
    05.01.2023, 13:15
    Dazu habe ich für unsere EEG ein Dokument erstellt
    .pdf   221217 Positionpapier USt.pdf (Größe: 247,92 KB / Downloads: 98)
    .pdf   221217 Positionpapier USt.pdf (Größe: 247,92 KB / Downloads: 98)
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
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    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #3
    06.01.2023, 12:52
    Hallo VIERE,

    das Dokument ist super. Vielen Dank!

    Wie ist das bezüglich Vereinsverwaltungssoftware bei eurem Verein bzw. Buchhaltungssoftware? 

    Nachdem wir einige Unternehmen / Landwirte in unserer EEG haben werden, vermute ich stark, dass es auf " Variante 2 - Regelbesteuerung / Option zur Steuerpflicht" hinausläuft. Hier kam schon eine erste Abschätzung vom Steuerberater was Kosten anbelangt. Die Kosten könnte man vermutlich mit einer Vereinsverwaltung mit entsprechender Schnittstelle optimieren.

    Wie habt ihr euch entschieden?

    LG.
    Matthias
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #4
    06.01.2023, 17:13
    (05.01.2023, 13:15)VIERE schrieb: Dazu habe ich für unsere EEG ein Dokument erstellt

    Ich hab mal die Steuerbewegung überlegt, wie sie bei typischen Kauf/Verkauf Operationen anfallen. Ist das soweit richtig?

    Angenommen, der Verein entscheidet sich für einen Verzicht der Steuerbefreiung.

    Ankauf
    Ankauf von Strom von gewerblichen Akteuren (aus dem Positionspapier übernommen)
    • Anwendung des Reverse Charge Verfahren
    • Der für alle vereinbarte Betrag für Strom wird zum Brutto Betrag.
    • EEG überweist Netto-Betrag an Einspeiser mit unternehmerischen Tätigkeit.
    • EEG überweist USt an Finanzamt. (muss das beim Ankauf des Stroms erfolgen, oder erst wenn der Strom weiterverkauft wird?)
    • Einspeiser holt sich VSt vom Finanzamt zurück.
    • => Kosten für EEG entspricht dem vereinbarten Betrag für Stromankauf in EEG.
    • => Einspeiser erhält den vereinbarten Betrag für Stromankauf. (VSt-Abzug + Überweisung Netto-Betrag von EEG)

    Ankauf von Strom von privaten Akteuren
    • Beim Ankauf von Strom von Privat darf keine USt verrechnet werden. Privat führt ja nichts an das Finanzamt ab.
    • EEG kann keine VSt abziehen. 
    • EEG überweist den vereinbarten Betrag für Stromankauf an privaten Einspeiser.
    • => Kosten für EEG entspricht dem vereinbarten Betrag für Stromeinkauf in EEG.
    • =>  Einspeiser erhält den vereinbarten Betrag für Stromankauf komplett von EEG.

    Verkauf
    Verkauf von Strom an gewerblichen Akteuren
    • EEG muss Umsatzsteuer ausweisen und später auch an Finanzamt abführen.
    • Unternehmen kann sich USt des Stromkaufs von Finanzamt als VSt zurückholen.
    • für gewerblichen Kunde ist der vereinbarte Betrag für Strombezug der nettobetrag. Er muss zwar zusätzlich USt an EEG überweisen, bekommt diese aber über VSt-Abzug wieder vom Finanzamt zurück.
    • => Kosten für gewerblichen Kunden entspricht dem vereinbarten Betrag für Stromverkauf in EEG.
    • => EEG erhält den vereinbarten Betrag für Stromverkauf in EEG (erhält zusätzlich noch USt, muss diese aber wieder beim Finanzamt abführen.)

    Verkauf von Strom an Privat
    • EEG muss Umsatzsteuer ausweisen und später auch an Finanzamt abführen.
    • Damit die EEG also den vereinbarten Betrag für Stromverkauf in EEG einnimmt, muss USt aufgeschlagen werden.
    • Privat kann sich VSt nicht abziehen.
    • => Kosten für privaten Kunden entspricht dem vereinbarten Betrag für Stromverkauf in EEG + 20% UST
    • => EEG erhält den vereinbarten Betrag für Stromverkauf in EEG (erhält zusätzlich noch USt, muss diese aber wieder beim Finanzamt abführen.)

    Falls das richtig ist, entspricht der vereinbarte Betrag für Stromverkauf in EEG dem netto-Betrag. Private Endbenutzer müssen 20% mehr zahlen, weil die EEG die USt abführen muss.
    Dass muss dann auch ganz klar kommuniziert werden. Oder hab ich da einen Dekfehler drin?

    LG.
    Matthias
    JonnyBGood
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    Junior Member

    Beiträge: 1
    Themen: 0
    Registriert seit: Oct 2023
    Bewertung: 0
    #5
    29.10.2023, 15:59
    Hallo Matthias,
    Bei meinen Recherchen bin ich auch auf eure Informationen hier gestoßen, die definitiv hilfreich sind. Wir sind hier in Seekirchen gerade dabei, auch eine EEG zu gründen.

    Nachdem ich dort die Kassiertätigkeit übernehmen soll, brennt mir die Frage der Abrechnung mit korrekter UST-Abwicklung unter den Fingern. Habt ihr da in den letzten Monaten konkretere Erkenntnisse gefunden, die ihr hier posten könnt?

    Übrigens kann ich eine günstige cloudbasierte Vereinssoftware definitiv empfehlen: Clubdesk
    Beinhaltet Mitgliederverwaltung, Buchhaltung, Rechnungslegung, Dokumentenablage, Vereinskalender und sogar eine integrierte Homepagelösung!

    Besten Dank im Voraus, LG Hans
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
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    Bewertung: 7
    #6
    03.11.2023, 15:26
    (29.10.2023, 15:59)JonnyBGood schrieb: Hallo Matthias,
    Bei meinen Recherchen bin ich auch auf eure Informationen hier gestoßen, die definitiv hilfreich sind. Wir sind hier in Seekirchen gerade dabei, auch eine EEG zu gründen.

    Nachdem ich dort die Kassiertätigkeit übernehmen soll, brennt mir die Frage der Abrechnung mit korrekter UST-Abwicklung unter den Fingern. Habt ihr da in den letzten Monaten konkretere Erkenntnisse gefunden, die ihr hier posten könnt?

    Übrigens kann ich eine günstige cloudbasierte Vereinssoftware definitiv empfehlen: Clubdesk
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    Besten Dank im Voraus, LG Hans

    Hallo Hans,

    ich hab auch die Rolle des Kassiers in unserer EEG. Wir haben uns schlussendlich dazu entschlossen, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Falls die Teilnehmer überwiegend Privatpersonen sind, sparen wir uns Aufwand bei der Buchhaltung und können einen günstigeren Tarif anbieten. Die erste Abrechnung steht uns aber noch bevor. 

    Im Moment bin ich auch der Meinung, dass wir keine Vereinssoftware benötigen werden. In der EEG Faktura App sind unsere Mitglieder und dort findet die Verrechnung statt. Auch Dokumente können dort abgelegt werden. Mehr ist im Moment nicht notwendig.

    LG.
    Matthias
    Andreas
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    Junior Member

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    Registriert seit: Jan 2024
    Bewertung: 2
    #7
    03.02.2024, 09:30
    Hallo Leute,

    unsere lokale EEG steht auch unmittelbar vor dem Go-Live und wir haben uns in der Gründungsphase mit dem Thema Steuern auseinandergesetzt.

    Wir nehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, und zwar aus folgenden Gründen:

    - Umsatz deutlich unter 35.000 €
    - Nur Private als Teilnehmer
    - Keine großen Investitionen geplant die einen Vorsteuerabzug rechtfertigen
    - Brutto = Netto bietet mehr Spielraum hinsichtlich attraktiver Tarifgestaltung

    Bezüglich Rechnungsgestaltung/Anforderungen an Rechnungen sehe ich einen teilweisen Widerspruch zum verlinkten Dokument. Es muss nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer angeführt werden.

    Dies beruht auf folgenden Erkenntnissen/Aussagen:
    • Telefonische Beratung beim Finanzamt bezüglich korrekter steuerlicher Erfassung unseres Vereins (Formular Verf15a). Es ist laut FA lediglich eine Steuernummer für die KöSt notwendig. Auf Nachfrage ob diese "grundsätzlich" auf Rechnungen aufscheinen muss war die Rückmeldung ein klares nein. Eine mündliche Auskunft ist natürlich als Quelle wenig wert. Was findet man also noch dazu? Folgendes:
    • Umsatzsteuergesetz 1994, Absatz 6: 
             Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 400 Euro nicht übersteigt, genügen neben dem Ausstellungsdatum folgende Angaben:

            1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers;
            2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung;
            3. der Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt;
            4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und der Steuersatz.
            Quelle: Ausstellung von Rechnungen § 11 Abs 6 Umsatzsteuergesetz 1994 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun...r=10004873
    • Die WKO meint zudem "Erleichterung bei der Rechnungsausstellung an Private:
      Sämtliche Rechnungsmerkmale müssen nur auf Rechnungen an Unternehmer aufscheinen, wenn die verrechneten Leistungen für deren Unternehmen ausgeführt wurden. Rechnungen an Private müssen diese Merkmale grundsätzlich nicht enthalten."  Quelle: https://www.wko.at/steuern/rechnung-rich...0enthalten.


    Ich möchte damit nur sagen, dass aus meiner Sicht nicht zwingend immer eine UID/Steuernummer auf Rechnungen enthalten sein muss. Das ist meine Leseart, ich bin weder Jurist, noch Steuerberater  Smile
    Wie seht ihr das?

    Bin gespannt, ob im angekündigten, aktualisierten Dokument "Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften – Steuern und Abgaben" auf https://energiegemeinschaften.gv.at/down...n-abgaben/ etwas dazu zu finden sein wird.

    LG, Andreas
    ________________________
    EEG Föderlach
    eeg.foederlach@outlook.com

    Victron Fan 

    kdirnberger
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    Junior Member

    Beiträge: 14
    Themen: 3
    Registriert seit: Dec 2023
    Bewertung: 4
    #8
    14.02.2024, 10:27
    EEG Enns: Wir starten gerade und werden im April 2024 die ersten Rechnungen und Gutschriften legen.
    Wir haben uns entschieden, von Beginn an die USt Pflicht anzuwenden.
    2 Hauptgründe:
    1.) USt Pflicht entsteht RÜCKWIRKEND für das laufende Jahr, sobald man über die Grenze drüber ist.
    Wir rechnen mit relativ vielen Mitgliedern und wollen nicht Mitglieder abweisen müssen, wenn wir befürchten, dass wir irgendwann über die Grenze kommen könnten.
    Weiters müssten wir dann Zweigvereine und/oder neue EEGs gründen (da hilft auch die neue Rechtslage/ElWG vermutlich nicht, weil das Rechtssubjekt vermutlich der Verein selbst ist). Daher müsste man dann  Zweigvereine oder Schwestervereine gründen.
    Auch eine Nachverrechnung der USt bei Überschreiten der Grenze währen des Jahres ist ziemlich problematisch.
    Das wollen wir alles nicht.
    2.) Wir werden einige USt pflichtige Produzenten und Konsumenten haben. Da ist die ausweisbare USt der schnellste und sauberste Weg.

    EEG Faktura bildet im Rechnungsformular m.A. alles richtig ab.
    Der Bug mit den fehlerhaften Anzeigen (Dashboard, Probeabrechnung), bei denen die brutto/netto Werte nicht korrekt abgebildet sind, wird laut Harald G. demnächst korrigiert. Das ist sehr störend, wenn man USt Tarife hat!
    Liebe Grüße aus der modernen ältesten Stadt Österreichs
    Klaus Dirnberger
    EEG Enns (Beirat)
    MarkiMMA
    Offline

    Administrator

    Beiträge: 52
    Themen: 19
    Registriert seit: Dec 2022
    Bewertung: 7
    #9
    24.02.2024, 08:58
    Hallo,

    die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften hat auch eine Hilfestellung zu der USt.-Thematik, inkl. Reverse Charge Problematik veröffentlicht:
    https://energiegemeinschaften.gv.at/wp-c...steuer.pdf

    LG.
    Matthias
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