Erneuerbare Energiegemeinschaften
Prozessumstellung EDA 3.10.2022 - Druckversion

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Prozessumstellung EDA 3.10.2022 - VIERE - 28.09.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie bereits in der Aussendung am 22.09.2022 mitgeteilt, treten mit 03.10.2022 einige Änderungen hinsichtlich des elektronischen Datenaustauschs zwischen Energiegemeinschaften und Netzbetreibern in Kraft.
 
Hinsichtlich der Gemeinschafts-IDs für bereits bestehende Energiegemeinschaften (RC-Kennungen) mit mehreren Erzeugungsanlagen wurde folgende Vorgehensweise in der Handlungsanweisung für die Umsetzung von Energiegemeinschaften ab der Phase 3 (https://www.ebutilities.at/utilities/konsultationen/detail.php?ConsultationID=40) bestimmt:
Die Gemeinschafts-ID repräsentiert ein Gemeinschaftskonstrukt, welches aus den teilnehmenden Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen besteht. Bisher wurde eine Gemeinschafts-ID je Erzeugungszählpunkt vergeben. Im Oktober 2022 erfolgt die Zusammenführung von Gemeinschafts-IDs bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften gemäß §16c ElWOG (RC-Kennungen) mit mehreren Erzeugungsanlagen.
 
Diese Zusammenführung wird nach dem 03.10.2022 in bilateraler Abstimmung zwischen der Energiegemeinschaft und dem Netzbetreiber durchgeführt. Der jeweilige Netzbetreiber wird sich bei der betreffenden Energiegemeinschaft melden, um den folgenden Ablauf zwischen den Beteiligten abzustimmen:
  1. Der Netzbetreiber vergibt eine neue Gemeinschafts-ID oder wählt eine der bestehenden Gemeinschafts-IDs aus und gibt diese der betroffenen Energiegemeinschaft bekannt.
  2. Sämtliche Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte, die im Rahmen der Zusammenführung deaktiviert werden müssen, sind mit dem Prozess CM_REV_SP (Aufhebung durch den Dienstleister) am EDA Anwenderportal zu deregistrieren.
  3. Die bisherigen Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte werden im Anwenderportal mit der neuen Gemeinschafts-ID (welche vorab vom Netzbetreiber bekannt gegeben wurde) in EINEM Konstrukt angelegt (eine Gemeinschafts-ID mit mehreren Erzeugungs- und mehreren Verbrauchszählpunkten).
  4. Danach muss die Energiegemeinschaft für jeden Zählpunkt den Prozess EC_REQ_ONL (Online-Datenfreigabe) am EDA Anwenderportal starten.
  5. Der Netzbetreiber verarbeitet die eingehenden EC_REQ_ONL Prozesse. Die erneute Zustimmung der teilnehmenden Netzbenutzer (Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte) wird NICHT benötigt.
  6. Deregistrierung und Registrierung müssen an aneinander folgenden Tagen durchgeführt werden, damit eine lückenlose Zuordnung eines teilnehmenden Zählpunktes gewährleistet ist.
 
Bei etwaigen Fragen wenden Sie sich bitte an kundenservice@eda-portal.at.
 
 
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