Was sind EEGs?

Eine Energiegemeinschaft (EEG) ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern, zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie.

Mitglieder können erstmals Energie über Grundstücksgrenzen hinweg produzieren, speichern, verkaufen und verbrauchen.

EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Anschluss an denselben Trafo) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.

Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist die kleinste mögliche Energiegemeinschaft. Hier kann die erzeugte Energie innerhalb eines Objektes oder Grundstückes auf mehrere Verbrauchsanlagen (Zählpunkte) aufgeteilt werden. Für die innerhalb der GEA zugeteilte Energie fallen keine Netzentgelte, Steuern und Abgaben an. Voraussetzung ist, dass alle teilnehmenden Anlagen an einer im gemeinsamen Eigentum befindlichen Hauptleitung angeschlossen sind. 

Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs.

Die EEG ist als zusätzlicher Lieferant/Abnehmer zu den bestehenden Stromanbieter zu sehen.

Für die Abnehmerzählpunkte wird der Strom vorrangig aus der EEG genommen, falls in der EEG Strom zur Verfügung steht. Falls die Einspeiser der EEG gerade keinen Strom liefern oder dieser schon vergeben ist, wird ganz normal vom Stromanbieter des Mitglieds bezogen.

Für die Einspeisezählpunkte wird, falls von den EEG Abnehmerzählpunkten Strom benötigt wird, diese in die EEG geliefert. Falls nur ein Teil der aktuellen Einspeisung (Smartmeter-Viertelstundenwerte) benötigt wird, wird der Rest an den originären Stromabnehmer des Einspeisezählpunktes geliefert.

Als finanzieller Anreiz werden bei regionalen EEGs die Netzgebühren reduziert. Es entfallen der Ökostromförderbeitrag und die Elektrizitätsabgabe. Das Netznutzungsentgelt ist um 28 Prozent vermindert. Die Verrechnung der verminderten Netzgebühren erfolgt in jedem Fall über die Netz OÖ bzw. indirekt über den originären Stromanbieter und nicht über die EEG.

Genauere Details können auf dieser Homepage gefunden werden:

https://energiegemeinschaften.gv.at/grundlagen/

Hier direkt ein Webinar-Video, das sehr detailreich auf die EEGs eingeht: